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Project ELPIDA

Inhaftierung von Menschen auf der Flucht in Griechenland

Menschen auf der Flucht sind zunehmend von Inhaftierung bedroht, die im griechischen Asylsystem immer systematischer angewandt wird. Ein Bericht der in Griechenland ansässigen NGO Mobile Info Team aus dem Jahr 2023 zeigt die besorgniserregenden Folgen der jüngsten Änderungen der griechischen Rechtsvorschriften über die Inhaftierung von Geflüchteten auf.



Im Jahr 2021 veröffentlichten Oxfam und der griechische Flüchtlingsrat einen gemeinsamen Bericht mit dem Titel "Inhaftierung als Standardpraxis”. Darin stellten die beiden Organisationen fest, dass die Inhaftierung zur Kontrolle von Menschen auf der Flucht in Griechenland zur Standardpraxis geworden ist. Der Bericht war unter anderem auch eine Antwort auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2020, mit dem die Gründe erweitert und die Haftdauer von Personen auf der Flucht verlängert wurde. Etwa zwei Jahre nach dem Oxfam-Bericht wurde im März diesen Jahres ein neuer Bericht von Mobile Info Team (MIT) und Border Criminologies veröffentlicht, welcher die Konsequenzen dieser Gesetzesänderung sowie die aktuelle Realität in Haftzentren auf dem griechischen Festland näher unter die Lupe nimmt.

Die Ergebnisse sind zutiefst besorgniserregend und bestätigen: Die Inhaftierung von Menschen auf der Flucht ist Hauptbestandteil eines Systems, welches auf die Kontrolle von Migration und das Unsichtbarmachen von Geflüchteten abzielt.


Zwischen 2017 und 2020 ist die Zahl der inhaftierten Drittstaatsangehörigen in Griechenland von 3.000 auf rund 4.000 gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Abschiebungen seit 2018 konstant rückläufig, seit 2020 finden sogar kaum noch offizielle Abschiebungen statt. Das bedeutet, dass Menschen auf der Flucht in einem Schwebezustand feststecken, in dem sie weder offiziell Asyl und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, noch offiziell abgeschoben werden. Obwohl für das Jahr 2023 keine offizielle Zahl der inhaftierten Personen vorliegt, ist zu vermuten, dass diese weiterhin hoch ist. Das stimmt auch mit inoffiziellen Berichten von NGOs vor Ort überein.


Die Inhaftierung (bzw. jur. Freiheitsentzug) von Menschen auf der Flucht ist durch EU-Recht geregelt. Der Freiheitsentzug kann sowohl auf strafrechtliche als auch auf verwaltungsrechtliche Gründe gestützt werden. Die Gründe für eine strafrechtliche Inhaftierung können z. B. die Verwendung falscher Dokumente sein, während die verwaltungsrechtliche Inhaftierung speziell mit Verstößen gegen Einwanderungsgesetze zusammenhängt. Das EU Gesetz legt im Allgemeinen fest, dass die Ingewahrsamnahme von Menschen auf der Flucht immer nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte, nach Ausschluss aller Alternativen, und legt fest, dass Asylbewerber*innen nicht allein deshalb in Gewahrsam genommen werden dürfen, "weil sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben oder dass er oder sie illegal eingereist ist und/oder sich ohne ordnungsgemäße Papiere im Land aufhält" (Artikel 50 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 4939/2022 der Hellenischen Republik). Die Realität sieht jedoch ganz anders aus.


Der jüngste MIT-Bericht befasst sich speziell mit den so genannten "Pre-removal Detention Centers" (PRDCs). Dabei handelt es sich um Zentren, in denen Menschen festgehalten werden, um Zwangsrückführungen vorzubereiten. Sechs dieser PRDCS gibt es auf dem griechischen Festland: Xanthi, Paranesti (Drama), Korinth, Amygdaleza, Tavros (Petrou Ralli) und Fylakio, sowie zwei weitere auf den Inseln Lesbos und Kos.




Quelle: Asylum Information Database | European Council on Refugees and Exiles https://asylumineurope.org/reports/country/greece/detention-asylum-seekers/detention-conditions/place-detention/


80 % der für den Bericht befragten Personen berichten, dass sie während ihrer Inhaftierung bereits einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatten und sich entweder noch im Asylverfahren befanden oder ihnen die Mittel fehlten, um Einspruch gegen ihre Ablehnung zu erheben. Die meisten der Befragten hatten weder eine offizielle Abschiebungsanordnung noch Informationen über die Rechtsgrundlage für ihre Inhaftierung erhalten. Mehr als 40 % der von MIT und Border Criminologies befragten Personen wurden festgenommen, ohne den Grund für die Festnahme zu kennen. Wie kann das sein?


Gründe für die Inhaftierung

In einer Reihe von Berichten, darunter der Bericht von Oxfam und dem GCR aus dem Jahr 2021, wurde festgestellt, dass sogenannte Gründe der öffentlichen Ordnung missbraucht werden, um die Festnahme von Menschen auf der Flucht zu rechtfertigen. Tatsächlich wurde 2020 eine Rechtsvorschrift eingeführt, die es ermöglicht, Asylbewerber*in auf der Grundlage einer Liste von Gründen, die mit ihrem Asylantrag zusammenhängen, in Gewahrsam zu nehmen, darunter die Gefährdung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung. Letztere sind besonders vage Rechtsbegriffe, die es den Behörden ermöglichen, Inhaftierungen anzuordnen, ohne zu prüfen, ob eine echte und ernsthafte Bedrohung vorliegt. Oft werden die Betroffenen nicht einmal offiziell über ihre Beschuldigung informiert.

Ein weiterer Grund, der die so weit verbreitete Inhaftierung ermöglicht, ist der erschwerte Zugang zum Asylverfahren in Griechenland. In den letzten zwei Jahren ist es, insbesondere auf dem griechischen Festland, immer komplizierter geworden, überhaupt Asyl zu beantragen. Während es früher möglich war, über Skype einen Termin für eine erste Anhörung zu vereinbaren, ist es heute nur noch an drei bestimmten Standorten auf dem griechischen Festland möglich, einen Asylantrag zu stellen. Infolgedessen werden Drittstaatsangehörige häufig nicht als Antragsteller*in registriert und in der Annahme inhaftiert, dass sie sich illegal im griechischen Hoheitsgebiet aufhalten.


Detained upon arrival - Fylakio


Eines der wichtigsten PRDCs auf dem griechischen Festland ist Fylakio. Das Fylakio PRDC befindet sich in der Evros Region an der Grenze zur Türkei. Es ist ein besonderer Standort, da es sowohl als Abschiebehaft als auch als Aufnahme- und Identifizierungs- Zentrum für diejenigen dient, die zum ersten Mal griechisches Gebiet betreten. Berichte aus Fylakio weisen darauf hin, dass aufgrund fehlender Kapazitäten oft das nebenan gelegene Haftzentrum für die Unterbringung von Asylbewerber*innen genutzt wird. Somit werden Personen, die internationalen Schutz beantragen, de facto ohne rechtliche Grundlage in Gewahrsamseinrichtungen unter harten Bedingungen untergebracht.


Dass Menschen von dem Moment, an dem sie europäischen Boden besetzen, quasi inhaftiert werden, spiegelt die allgemeine Strategie der Abschreckung und Einschüchterung wider, die sowohl Griechenland als auch die EU zunehmend fahren. Auch NGOs die auf den Inseln Samos und Lesbos tätig sind haben ebenfalls Bedenken geäußert, dass diese Zentren gefängnis-ähnlichen Einrichtungen ähneln, und bestätigt, dass die in den RICs untergebrachten Personen bei ihrer Ankunft de facto inhaftiert werden.


Bedingungen in Haft


Neben den fragwürdigen Gründen für Inhaftierung werden auch die Bedingungen in dern Abschiebezentren, immer wieder kritisiert. Das Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat seit 2015 immer wieder die Abweichungen von europäischen Standards ermahnt. Dazu gehören unzureichender Zugang zu Hygiene- und Sanitäreinrichtungen sowie zu medizinischer und psychologischer Betreuung und Rechtsbeistand. Inhaftierte Personen, versuchen immer wieder auf die erniedrigenden Bedingungen aufmerksam zu machen, teils durch aktive Proteste und sogar Hungerstreiks.


Die Art und Weise, wie die Inhaftierung in Griechenland als Standardelement des Asylsystems eingesetzt wird, spiegelt den allgemeinen Trend zu einer strengen Kontrolle von Menschen auf der Flucht wider. Ab dem Zeitpunkt der Ankunft, entweder an der Landgrenze in Fylakio oder auf den Inseln Lesbos oder Samos, werden die Menschen in den Aufnahme- und Identifikationszentren, auch "geschlossene Zentren mit kontrolliertem Zugang" genannt, inhaftiert. Selbst wenn sie offiziell als Asylbewerber registriert sind oder den Wunsch geäußert haben, internationalen Schutz zu beantragen, sind Menschen auf der Flucht einem hohen Risiko ausgesetzt, aus verschiedenen, manchmal vagen Gründen, die ihnen möglicherweise nicht einmal bekannt sind, inhaftiert zu werden.

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